Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gisler Sport GmbH
Poststrasse 178, 7050 Arosa
Stand: August 2026
Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gisler Sport GmbH (nachfolgend „Gisler Sport“) und sämtlichen Personen, welche Produkte oder Dienstleistungen von Gisler Sport in Anspruch nehmen.
Die AGB gelten für sämtliche Vertragsarten, insbesondere für:
- den Verkauf von Produkten
- die Vermietung von Sportgeräten und Ausrüstungen
- Reparatur- und Wartungsservices
- Bootfitting-Dienstleistungen
- sowie Test- und Saisonmieten
Sie finden sowohl auf Geschäfte Anwendung, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden, als auch auf Buchungen und Käufe über Online-Plattformen von Gisler Sport oder Drittanbietern.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Gisler Sport ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
II. Begriffsdefinitionen
Mietmaterial: Unter dem Begriff „Mietmaterial“ werden sämtliche durch Gisler Sport zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassene Artikel verstanden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschliessend:
- Wintersportgeräte (Ski, Snowboards, Langlaufskis, Schneeschuhe)
- Zubehör wie Skistöcke, Helme
- Skischuhe und Snowboardschuhe
- Fahrräder und E-Bikes (inkl. Kinderräder)
- Schutzausrüstung (Protektoren, Helme)
- sowie ergänzendes Zubehör wie Schlösser oder Ladegeräte
III. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Gisler Sport und der Kundschaft kommt in folgenden Fällen verbindlich zustande:
- durch die Bestätigung einer Onlinebuchung über eine Plattform oder Website. Die Buchung ist nur möglich, wenn die AGB aktiv durch die Kundschaft akzeptiert werden.
- durch die Bezahlung an der Ladenkasse.
- oder durch die tatsächliche Übergabe und/oder Nutzung der Ware oder Dienstleistung.
Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss:
- Die reine Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Mietartikeln auf Websites, Flyern oder im Laden stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Die Verfügbarkeit bestimmter Modelle oder Marken kann nicht garantiert werden.
- Gisler Sport behält sich das Recht vor, gleichwertige Ersatzprodukte bereitzustellen.
Geschäftsfähigkeit und Vertretung:
- Vertragsabschlüsse sind nur durch voll geschäftsfähige Personen zulässig.
- Die Kundschaft bestätigt mit Vertragsabschluss, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
- Sofern eine Person im Namen Dritter handelt, bestätigt sie mit Abschluss des Vertrags, zur Vertretung dieser Person rechtsverbindlich bevollmächtigt zu sein.
Hinweis zur Rückgabe gekaufter Artikel:
- Das Schweizer Recht sieht im Gegensatz zur EU kein allgemeines Widerrufsrecht bei Käufen im Laden oder online vor.
- Gekaufte Artikel können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, Gisler Sport gewährt dies ausdrücklich und freiwillig aus Kulanz.
- Rücknahmen aus Kulanz erfolgen nur, wenn:
- die Ware unbenutzt
- in einwandfreiem Zustand und
- originalverpackt ist.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht.
IV. Bootfitting von Skischuhen
1. Leistungsumfang
Gisler Sport bietet individuelle Anpassungen von Skischuhen an die spezifische Fussform der Kundschaft an (sogenanntes „Bootfitting“). Dieses Angebot gilt sowohl für Skischuhe, die direkt bei Gisler Sport gekauft wurden, als auch für extern erworbene Modelle.
Folgende Anpassungsmöglichkeiten können – je nach Bedarf – Bestandteil des Bootfittings sein:
- Wärmeformung von Innenschuhen
- Schalenverformung zur Volumenanpassung
- Fräsen oder Ausbeulen an Druckstellen
- Sohlenanpassung
- Passformoptimierungen durch Einlagen oder andere technische Massnahmen
Die Dienstleistung ist in der Regel kostenpflichtig, ausser es wurde beim Kauf des Skischuhs ausdrücklich kommuniziert, dass das Bootfitting im Preis enthalten ist.
2. Haftung und Risiko
Das Bootfitting ist eine handwerkliche, teils irreversible Dienstleistung, deren Ergebnis durch die individuelle Fussform sowie das subjektive Komfortempfinden beeinflusst wird. Daher gilt:
- Es kann keine Garantie für einen perfekten Sitz oder Beschwerdefreiheit übernommen werden.
- Technische Veränderungen an der Skischuhschale erfolgen auf ausdrückliches Risiko der Kundschaft.
- Gisler Sport haftet für Schäden nur im Falle von grob fahrlässigem Verhalten.
3. Mitgebrachte Artikel
Bei Bootfitting-Massnahmen an Skischuhen oder Einlagen, die nicht bei Gisler Sport gekauft wurden, ist jede Haftung für:
- Materialveränderungen,
- Funktionsbeeinträchtigungen oder
- Beschädigungen
ausgeschlossen.
V. Werkstattservice & Reparaturbedingungen
1. Auftragserteilung und Kostenschätzung
Gisler Sport führt Reparatur- und Wartungsarbeiten an Wintersportgeräten sowie Fahrrädern durch. Die Arbeiten erfolgen:
- durch qualifiziertes Fachpersonal,
- nach dem aktuellen Stand der Technik
- auf Basis eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags
Auf Wunsch kann eine Kostenschätzung erstellt werden. Wird der tatsächlich erforderliche Aufwand um mehr als 20 % überschritten, erfolgt vor Ausführung eine Rücksprache mit der Kundschaft.
2. Haftungsausschluss bei gebrauchten Artikeln
Bei stark abgenutztem oder vorgeschädigtem Material übernimmt Gisler Sport keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht bei:
- Materialversagen
- Folgebrüchen oder
- Funktionseinbussen
sofern nicht grobe Fahrlässigkeit seitens Gisler Sport vorliegt.
3. Rückgabe & Abnahme
- Reparierte Artikel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung abgeholt werden.
- Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Abholung einzureichen.
- Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
4. Entsorgung irreparabler Artikel
- Artikel, die nach Prüfung als irreparabel gelten und nicht innerhalb von 30 Tagen abgeholt werden, dürfen von Gisler Sport entsorgt werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Ersatzleistung.
5. Verdeckte Schäden
- Sollten bei der Bearbeitung nicht erkennbare Mängel festgestellt werden (z. B. Risse, Materialermüdung, durchgeschliffene Beläge), wird die Kundschaft informiert.
- Die Behebung solcher Mängel kann zusätzlich verrechnet werden.
- Eine Haftung für übersehene Schäden wird ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Definition grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person eine grundlegende Sorgfaltspflicht in so erheblichem Masse verletzt, dass der Fehler auch bei minimaler Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre. Normale Fehler oder Irrtümer gelten nicht als grob fahrlässig.
VI. Verleihservice
1. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Ein generelles Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss ist im Schweizer Obligationenrecht nicht vorgesehen. Eine Annullierung oder Rückgabe von Mietmaterial ist nur im Rahmen der nachfolgenden Stornierungsbedingungen möglich. Dies gilt auch für Onlinebuchungen.
2. Reservierung und Buchung
Mietartikel können direkt im Geschäft oder über die Online-Plattform von Gisler Sport reserviert werden. Bei Onlinebuchungen gilt:
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Gisler Sport zustande, beispielsweise per E-Mail oder Buchungsbestätigung.
- Die Eingabe vollständiger und korrekter Daten der Kundschaft ist Voraussetzung für eine gültige Reservierung.
- Vor Abschluss der Buchung werden der Kundschaft die wesentlichen Informationen, insbesondere Mietdauer, Preis, Stornierungsbedingungen und diese AGB, angezeigt.
3. Vertragsschluss über Online-Plattformen
Mit dem Absenden einer zahlungspflichtigen Buchung erklärt die Kundschaft verbindlich ihren Wunsch zur Anmietung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Gisler Sport eine Reservierungsbestätigung versendet hat. Mit der Buchung anerkennt die Kundschaft diese AGB.
4. Drittplattformen
Bei Buchungen über externe Plattformen gelten ergänzend deren AGB und Datenschutzbestimmungen. Stornierungen, Rückerstattungen und Umbuchungen richten sich zusätzlich nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform.
5. Preisangaben und Preisbindung
Der im Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Preis ist verbindlich. Anpassungen bleiben bei offensichtlichen Preis- oder Systemfehlern sowie bei Änderungen gesetzlicher Abgaben vorbehalten.
6. Stornierungsbedingungen
- Kostenlose Stornierung: bis 48 Stunden vor Mietbeginn.
- Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietbetrags werden verrechnet.
- Nichterscheinen ohne Benachrichtigung: Der gesamte Mietbetrag ist geschuldet.
7. Behördliche Einschränkungen
Bei behördlich angeordneter Quarantäne, Reiseverboten oder vergleichbaren Einschränkungen kann gegen Vorlage eines offiziellen Nachweises eine Rückerstattung erfolgen, abzüglich allfällig bereits erbrachter Leistungen.
8. Krankheit oder Unfall
Kann das Mietmaterial aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht weiter genutzt werden, ist eine anteilige Rückerstattung möglich, sofern das Material unverzüglich zurückgegeben und ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Ohne Attest besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Abholung und Rückgabe
- Das Mietmaterial muss am ersten Miettag bis spätestens 11:00 Uhr am gebuchten Standort abgeholt werden. Abweichende Öffnungszeiten des Standorts sind zu beachten.
- Wird das Material nicht rechtzeitig abgeholt, kann es anderweitig vergeben werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Abholung und Rückgabe erfolgen am gebuchten Standort. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Absprache mit Gisler Sport möglich.
- Die Rückgabe hat am letzten Miettag spätestens bis zum Ende der regulären Öffnungszeiten des gebuchten Standorts zu erfolgen. Bei Onlinebuchungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Buchungsplattform.
- Wird das Material nach Geschäftsschluss oder nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben, kann ein zusätzlicher Miettag verrechnet werden.
- Bei einer Miete im Geschäft wird ein als Miettag gebuchter Rückgabetag nicht verrechnet, wenn die Rückgabe zwischen Ladenöffnung und 10:00 Uhr erfolgt. Bei einer späteren Rückgabe bis Ladenschluss wird der Tag voll verrechnet.
10. Verspätete Bereitstellung
Kommt es aufgrund verspäteter Rückgaben, Defekten oder höherer Gewalt zu Verzögerungen, bemüht sich Gisler Sport um gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
11. Pflichten der Kundschaft
- Das Mietmaterial ist sachgemäss und nur für den vorgesehenen Einsatzbereich zu nutzen.
- Offensichtliche Mängel sind vor der Nutzung zu melden.
- Das Mietmaterial darf nicht an Dritte weitergegeben oder technisch verändert werden.
- Eine Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
- Das Mietmaterial darf nicht auf ungeeigneten Untergründen oder bei nicht vorgesehenen Wettkämpfen und Rennveranstaltungen eingesetzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Schäden, Verlust oder Diebstahl sind Gisler Sport unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeimeldung erforderlich.
- Bei der Abholung kann ein gültiger Lichtbildausweis verlangt werden. Für Kinder kann ein Altersnachweis erforderlich sein.
12. Allgemeine Haftung der Kundschaft
Die Kundschaft trägt vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemässen Rückgabe die Verantwortung für den sorgfältigen Gebrauch, die sichere Aufbewahrung und den Schutz des Mietmaterials vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung. Sie haftet auch für Schäden, die durch weitere nutzende Personen, insbesondere Kinder, verursacht werden.
13. Optionale Diebstahl- & Bruchversicherung
Für Wintersportmietmaterial kann vor der Übergabe eine optionale Diebstahl- & Bruchversicherung abgeschlossen werden. Die konkrete Prämie wird vor Vertragsabschluss in der Buchung, im Angebot oder im Mietvertrag ausgewiesen. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Versicherung ausdrücklich vereinbart und die Prämie bezahlt wurde.
Versicherbare Produkte:
- Ski und Snowboards
- Skischuhe und Snowboardschuhe
- mitgemietetes Zubehör
- Lawinenausrüstung und Lawinenrucksack-Pakete, sofern sie im Mietvertrag aufgeführt sind
Gedeckt sind:
- plötzliche und unvorhergesehene Bruch- und Beschädigungsschäden bei vertragsgemässer Nutzung
- Diebstahl des ausreichend gesicherten Mietmaterials, sofern der Diebstahl unverzüglich gemeldet und polizeilich angezeigt wird
Nicht gedeckt sind insbesondere:
- Verlust, Liegenlassen oder Verwechslung des Mietmaterials
- vorsätzliche oder grob unsachgemässe Beschädigung
- Schäden durch vertragswidrige Nutzung, ungeeignetes Gelände, Wettkämpfe oder Rennveranstaltungen ohne ausdrückliche Vereinbarung
- Nutzung auf Asphalt-, Beton-, Kies- oder Splittflächen, Parkplätzen, Gehwegen, Zufahrten oder anderen schneefreien Untergründen
- unsachgemässe Lagerung, insbesondere in nassen Fahrzeugen oder ungeschützt im Freien über Nacht
- Schäden und Diebstähle, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sowie Diebstähle ohne Polizeimeldung
- normale Abnutzung und Gebrauchsspuren
Die in Ziffer 14 genannten Selbstbehalte ohne Versicherung gelten bei wirksam abgeschlossenem Versicherungsschutz nicht. Allfällige besondere Selbstbehalte oder Einschränkungen werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.
14. Keine Versicherung abgeschlossen
Wurde keine Diebstahl- & Bruchversicherung abgeschlossen, haftet die Kundschaft für Reparaturkosten sowie bei Verlust oder Totalschaden bis zu den nachstehenden Selbstbehalten. Bei vorsätzlicher oder grob unsachgemässer Beschädigung haftet die Kundschaft bis zum aktuellen Zeitwert; die Selbstbehaltsbegrenzung entfällt.
- Economy / Kids / 4★: CHF 100.–
- Premium / 5★: CHF 300.–
- Exclusive / 6★: CHF 500.–
- Lawinenrucksack: CHF 150.–
15. Kulanzregelung bei Wintersportmiete
Gisler Sport kann bei normaler Nutzung leichte Gebrauchsspuren und bei der Rückgabe nicht erkennbare Mängel freiwillig kulant behandeln, beispielsweise feine Belagskratzer oder leichte Kantenschäden. Diese Kulanzregelung ist keine Versicherung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Ersatz, Reparaturkostenübernahme oder Kostenverzicht.
16. Wechsel von Ski und Snowboard
- Ein einmaliger Wechsel zwischen Ski und Snowboard ist während derselben Miete möglich.
- Innerhalb der 6★-Kategorie ist ab dem dritten Miettag ein einmaliger Modellwechsel möglich.
- Jeder weitere Wechsel gilt als neue Vermietung und wird entsprechend verrechnet.
- Wechsel sind von der Verfügbarkeit des gewünschten Materials abhängig.
17. Anpassung der Mietkategorie
Gisler Sport darf die gebuchte Kategorie nach fachlicher Beurteilung anpassen, wenn diese aufgrund von Fahrkönnen, Körpergrösse, Körperbau oder vorgesehenem Einsatzbereich nicht geeignet ist. Die Anpassung erfolgt in Absprache mit der Kundschaft. Allfällige Preisdifferenzen werden verrechnet.
18. Lawinenrucksack-Paket
Das Lawinenrucksack-Paket umfasst:
- Rucksack ohne ABS
- LVS-Gerät
- Schaufel
- Sonde
- Notfallkit
Die Miete des Lawinenrucksack-Pakets ersetzt weder die erforderliche Erfahrung noch eine sachgerechte Vorbereitung und Beurteilung der Lawinen- und Geländesituation.
VII. Saisonmiete
1. Vertragsgrundlage und Anwendbarkeit
Die Bedingungen für Saisonmieten basieren auf einer separaten, schriftlich unterzeichneten Vereinbarung, welche die Kundschaft vor Mietbeginn unterzeichnen muss.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zur individuellen Vereinbarung, insbesondere für Punkte, die in der Saisonmietvereinbarung nicht explizit geregelt sind.
2. Mietdauer und Rückgabe
Die Saisonmiete beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Startdatum und endet spätestens am letzten offiziellen Tag der Wintersaison.
- Als letzter Miettag gilt das von den Bergbahnen Arosa definierte Saisonende laut deren offizieller Website.
- Die Rückgabe der Ausrüstung hat vollständig und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
- Erfolgt die Rückgabe nach dem offiziellen Saisonschluss, kann das Depot teilweise oder vollständig einbehalten werden.
3. Depot
Für jede Saisonmiete wird ein Depot von CHF 50.– erhoben. Dieses wird bei fristgerechter und mängelfreier Rückgabe vollumfänglich gutgeschrieben.
- Bei verspäteter Rückgabe oder bei festgestellten Schäden an der Ausrüstung behält sich Gisler Sport vor, das Depot ganz oder teilweise einzubehalten.
4. Versicherung und Haftung
Die Saisonmiete beinhaltet keine Versicherung gegen:
- Diebstahl,
- Verlust oder
- Beschädigung
Die Kundschaft trägt die volle Verantwortung für:
- die sichere Aufbewahrung,
- die sachgemässe Nutzung der Ausrüstung während der gesamten Mietdauer.
5. Wartung und Service
In der Saisonmiete ist kein Wartungsservice enthalten. Serviceleistungen wie:
- Kanten und Belag schleifen oder
- Belag wachsen
müssen separat beauftragt und bezahlt werden.
6. Schriftform
Die schriftliche Unterzeichnung der individuellen Saisonmietvereinbarung ist Voraussetzung für den Mietbeginn. Ohne unterzeichnete Vereinbarung wird keine Ausrüstung ausgehändigt.
VIII. Testmiete / Testmaterial
1. Zweck der Testmiete
Die Testmiete dient dazu, ausgewählte Ski- oder Snowboardmodelle unter realen Bedingungen zu erproben. Ziel ist es, der Kundschaft eine fundierte Entscheidungshilfe beim späteren Kauf zu bieten.
2. Vertragsgrundlage
Die Bedingungen der Testmiete beruhen auf einer separaten, schriftlich zu unterzeichnenden Testmietvereinbarung. Diese wird im Rahmen der Testausgabe gemeinsam mit der Kundschaft abgeschlossen.
Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen dieser AGB und der individuellen Vereinbarung gilt die Testmietvereinbarung vorrangig.
3. Preise für Testmieten
Die Kosten der Testmiete richten sich nach Dauer und Anzahl der getesteten Produkte:
- Eintägiger Test eines einzelnen Skis oder Snowboards: CHF 58.–
- Eintägiger Test mehrerer Modelle (z. B. 2–3 Ski): CHF 100.–
- Mehrtägiger Test (bis maximal 3 Tage): CHF 200.–
Die Preise verstehen sich inklusive der Grundausstattung, jedoch ohne Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust.
4. Anrechnung bei Kauf
Entscheidet sich die Kundschaft innerhalb von 7 Tagen nach Test zum Kauf eines Skis oder Snowboards:
- wird ein Teilbetrag der Testgebühr gemäss Preisliste angerechnet.
- Eine vollständige Rückvergütung ist ausgeschlossen.
- Es besteht keine Garantie, dass das getestete Modell käuflich erworben werden kann.
5. Versicherung
Eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Schäden ist nicht enthalten. Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen haftet die Kundschaft in vollem Umfang.
6. Initiative zur Kaufberatung
Es liegt im Interesse und in der Verantwortung der Kundschaft, sich aktiv über verfügbare Modelle, Preise und Konditionen zu informieren. Eine Beratung durch das Fachpersonal ist möglich, jedoch nicht verpflichtend durch Gisler Sport anzubieten.
IX. Fahrrad- und E-Bike-Vermietung
1. Vertragsgrundlage
Mit der Buchung – online oder vor Ort – anerkennt die Kundschaft diese AGB. Eine zusätzliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
2. Nutzungsbedingungen
- Das Mietmaterial ist sorgfältig und nur auf dafür vorgesehenen Wegen und im geeigneten Einsatzbereich zu nutzen.
- Die Verkehrsregeln sowie die gesetzlichen Alters- und Führerscheinvorgaben sind einzuhalten; E-Bikes dürfen ab 16 Jahren oder mit Führerausweis der Kategorie M ab 14 Jahren genutzt werden.
- Rennen und Wettkämpfe sind ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
3. Kontrolle und Meldung von Mängeln
Vor Fahrtantritt ist das Mietmaterial auf sichtbare Mängel, insbesondere an Bremsen, Schaltung und Akkuladung, zu prüfen. Festgestellte Defekte sind unverzüglich zu melden. Technische Defekte ohne Verschulden der Kundschaft sind kein versichertes Schadenereignis und werden von Gisler Sport im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten behoben oder durch geeignetes Ersatzmaterial gelöst.
4. Obligatorische Basisversicherung
Für Fahrräder und E-Bikes wird eine obligatorische Basisversicherung in Höhe von 10 % des regulären Standardtarifs erhoben. Rabatte auf den Mietpreis verändern den Versicherungsbetrag nicht. Die Versicherungsprämie wird separat ausgewiesen und kann nicht abgewählt werden. Zubehör ist davon ausgenommen.
Gedeckt sind:
- unvorhergesehene Sturz- und Unfallschäden bei vertragsgemässer Nutzung
- sonstige unvorhergesehene Beschädigungen, die nicht auf einen ausgeschlossenen Tatbestand zurückzuführen sind
Nicht gedeckt sind insbesondere:
- vorsätzliche oder grob unsachgemässe Beschädigung
- Teilnahme an Rennen oder Wettkämpfen ohne ausdrückliche Vereinbarung
- Nutzung in einem für das gemietete Bike ungeeigneten Gelände oder Einsatzbereich
- Verlust von Zubehör sowie Schäden durch nicht gemeldete Mängel oder eigenmächtige Reparaturen
Nicht gedeckte Schäden werden nach Aufwand gemäss den üblichen Reparaturkosten verrechnet. Bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrrads oder E-Bikes gilt ein Selbstbehalt von CHF 1’500.–; Diebstahl ist Gisler Sport unverzüglich zu melden und polizeilich anzuzeigen.
5. Abholung, Rückgabe und Standort
- Abholung und Rückgabe erfolgen am gebuchten Standort. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Die Rückgabe hat am letzten Miettag mindestens eine Stunde vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Abweichende Öffnungszeiten des Standorts sind zu beachten.
- Bei verspäteter Rückgabe kann ein weiterer Miettag verrechnet werden.
6. Reinigung
Das Bike soll vor der Rückgabe nicht durch die Kundschaft gereinigt werden. Bei Mehrtagesmieten darf insbesondere kein Hochdruckreiniger verwendet werden. Normale Verschmutzungen aus vertragsgemässer Nutzung sind zulässig; aussergewöhnliche Verschmutzungen oder unsachgemässe Reinigung können nach Aufwand beurteilt werden.
X. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungsarten
Gisler Sport akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, um der Kundschaft einen flexiblen und einfachen Bezahlvorgang zu ermöglichen. Im stationären Handel können folgende Zahlungsmittel verwendet werden:
- Barzahlung
- TWINT
- Debitkarten (z. B. Maestro, PostFinance)
- Kreditkarten (Visa, Mastercard).
Bei Onlinebuchungen gelten ausschliesslich die im Buchungssystem angezeigten Zahlungsmittel. Die Belastung erfolgt unmittelbar im Rahmen der Onlinebuchung oder vor Ort bei Übergabe des Materials bzw. der Leistung.
2. Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, gelten folgende Regelungen:
- Gisler Sport behält sich das Recht vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu berechnen.
- Für Mahnungen können pauschale Mahngebühren erhoben werden.
- Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden, wobei die Kundschaft sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
3. Anzahlungen und Vorauszahlungen
Gisler Sport behält sich vor, bei bestimmten Produktkategorien oder Dienstleistungen – insbesondere bei Spezialanfertigungen oder längerfristigen Reservierungen – eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung sowie deren Fälligkeit werden bei der Buchung klar kommuniziert.
Im Falle einer Stornierung durch die Kundschaft gelten die jeweils in den AGB oder im Einzelvertrag festgelegten Rückerstattungsbedingungen.
XI. Datenschutz
1. Allgemeine Grundsätze
Gisler Sport legt grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre und die gesetzeskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle erhobenen Daten werden unter Einhaltung des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) verarbeitet.
2. Zweck der Datenerhebung
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Durchführung von:
- Buchungen
- Käufen
- Mietverträgen
- Serviceaufträgen und
- zur Betreuung der Kundschaft verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies:
- zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. bei Zahlung über Drittanbieter), oder
- gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Datenquellen und -speicherung
Daten können erhoben werden:
- direkt bei der Buchung im Laden oder online
- bei der Anmeldung für Newsletter
- bei Anfragen der Kundschaft oder Serviceaufträgen.
Die Speicherung erfolgt auf geschützten Systemen in der Schweiz oder im EWR-Raum. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.
4. Rechte der betroffenen Personen
Die Kundschaft hat jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über die gespeicherten Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (sofern rechtlich zulässig)
- Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
5. Datenschutz bei Drittplattformen
Bei Buchungen über externe Buchungs- oder Zahlungsplattformen gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Gisler Sport hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese Drittanbieter.
6. Weitere Informationen
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist online abrufbar unter: www.gislersport.ch/impressum-datenschutz
XII. Online-Shop und Warenverkauf
1. Anbieter und Geltungsbereich
Dieses Kapitel gilt für den Warenverkauf über einen von Gisler Sport betriebenen Online-Shop. Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Gisler Sport GmbH, Poststrasse 178, 7050 Arosa. Bestimmungen zur Vermietung gelten nicht für Warenkäufe, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
2. Produkte und Produktdarstellung
Produktabbildungen und Beschreibungen dienen der Information. Geringfügige, sachlich zumutbare Abweichungen in Farbe, Verpackung oder Darstellung bleiben vorbehalten. Massgebend sind die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Produkteigenschaften.
3. Bestellung
Die Kundschaft legt die gewünschten Produkte in den Warenkorb, prüft die Bestelldaten und gibt die Bestellung über die entsprechend bezeichnete Schaltfläche verbindlich ab. Vor dem Absenden können Eingabefehler erkannt und korrigiert werden.
4. Vertragsabschluss und Bestellbestätigung
Die Produktdarstellung im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme oder Versandbestätigung durch Gisler Sport zustande. Nach Eingang der Bestellung erhält die Kundschaft unverzüglich eine elektronische Eingangs- oder Bestellbestätigung.
5. Preise
Es gelten die im Online-Shop ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken. Gesetzliche Abgaben und nicht frei wählbare Zuschläge werden nach den im Online-Shop ausgewiesenen Bedingungen behandelt. Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
6. Zahlung
Es stehen die im Online-Shop angezeigten Zahlungsmittel zur Verfügung. Zeitpunkt und Abwicklung der Belastung richten sich nach der gewählten Zahlungsart und werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
7. Versand innerhalb der Schweiz
Der Versand erfolgt an die von der Kundschaft angegebene Lieferadresse innerhalb der im Online-Shop angebotenen Versandgebiete. Die verfügbaren Versandarten und Kosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
8. Lieferzeiten
Massgebend sind die beim Produkt oder im Bestellvorgang angegebenen Lieferzeiten. Angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
9. Nichtverfügbarkeit
Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, informiert Gisler Sport die Kundschaft so rasch wie möglich. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Produkte werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10. Rückgabe und Kulanz
Das Schweizer Recht sieht für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Eine Rücknahme erfolgt nur, wenn Gisler Sport diese ausdrücklich zusagt oder freiwillig aus Kulanz gewährt. Voraussetzungen und Abwicklung einer solchen Rücknahme werden vor dem Kauf oder im Einzelfall mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben vorbehalten.
11. Mängel und Gewährleistung
Die Kundschaft prüft die Ware nach Erhalt und meldet erkennbare Mängel unverzüglich. Bei bestätigten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige im Online-Shop ausdrücklich kommunizierte Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Produktinformationen für Lucendro Skiwachs
Für Lucendro Skiwachs gelten die auf dem Produkt, der Verpackung und im Online-Shop angegebenen Anwendungs-, Sicherheits- und Aufbewahrungshinweise. Die Kundschaft ist verpflichtet, diese Hinweise vor der Verwendung zu beachten. Produktvarianten und Lieferumfang ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
13. Datenschutz
Für Bestellungen werden die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Personendaten bearbeitet. Informationen zu Zahlungs-, Versand- und weiteren Dienstleistern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Gisler Sport.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Haftung bei Nutzungsausfall
Gisler Sport übernimmt keine Haftung für entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder Folgekosten, die aus Umständen entstehen wie:
- Betriebsstörungen von Seilbahnen oder Liften
- ungünstigen Wetterverhältnissen (z. B. Schneemangel, Sturm)
- behördlich angeordneten Sperrungen oder Einschränkungen (z. B. Pandemiemassnahmen).
2. Höhere Gewalt und Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Keine Partei haftet für Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb des Einflussbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere:
- Naturereignisse (z. B. Lawinen, Unwetter)
- Pandemien und Epidemien
- behördliche Anordnungen
- Streiks oder Aussperrungen
- plötzliche Ausfälle von Lieferanten oder logistischen Partnern.
In diesen Fällen ist Gisler Sport berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verschieben.
3. Verjährung und Mängelmeldungen
Ansprüche gegenüber Gisler Sport verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Rückgabe des Mietmaterials oder Beendigung der jeweiligen Dienstleistung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder spezielleren Bestimmungen dieser AGB vorgehen.
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu melden. Soweit in diesen AGB für einzelne Leistungen eine besondere Meldefrist vorgesehen ist, insbesondere die Fünf-Tage-Frist für Reparaturleistungen, geht diese besondere Regelung vor.
4. Vertragssprache und Archivierung
Die rechtlich verbindliche Version dieser AGB ist in deutscher Sprache verfasst. Eine Archivierung erfolgt in physischer oder elektronischer Form. Bei Auslegungsfragen ist die deutsche Originalversion massgebend.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Arosa, sofern keine zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
6. Haftungsbeschränkung
Gisler Sport haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Jegliche weitergehende Haftung – insbesondere für:
- indirekte Schäden,
- Folgeschäden oder
- entgangenen Gewinn
wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7. Verfügbarkeit und Lieferung
Für Lieferverzögerungen, Leistungsausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Produkten aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. Streiks, Transportsperren, behördliche Massnahmen) haftet Gisler Sport nicht. Es wird jedoch stets eine gleichwertige Ersatzlösung angestrebt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
9. Vertrauensregel und Betreuung der Kundschaft
Gisler Sport erwartet einen sorgsamen Umgang mit dem Mietmaterial und steht bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen während der Vertragsdauer jederzeit unterstützend zur Verfügung.
10. Schriftform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende AGB der Kundschaft finden keine Anwendung – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch Gisler Sport.
11. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Freigabe in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.