Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gisler Sport GmbH
Poststrasse 178, 7050 Arosa
Stand: Juli 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Begriffsdefinitionen
  3. Vertragsabschluss
  4. Bootfitting von Skischuhen
  5. Werkstattservice & Reparaturbedingungen
  6. Verleihservice
  7. Saisonmiete
  8. Testmiete / Testmaterial
  9. Fahrrad- und E-Bike-Vermietung
  10. Zahlungsbedingungen
  11. Datenschutz
  12. Schlussbestimmungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gisler Sport GmbH (nachfolgend „Gisler Sport“) und sämtlichen Personen, welche Produkte oder Dienstleistungen von Gisler Sport in Anspruch nehmen.

Die AGB gelten für sämtliche Vertragsarten, insbesondere für:

  • den Verkauf von Produkten
  • die Vermietung von Sportgeräten und Ausrüstungen
  • Reparatur- und Wartungsservices
  • Bootfitting-Dienstleistungen
  • sowie Test- und Saisonmieten

Sie finden sowohl auf Geschäfte Anwendung, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden, als auch auf Buchungen und Käufe über Online-Plattformen von Gisler Sport oder Drittanbietern.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Gisler Sport ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

II. Begriffsdefinitionen

Mietmaterial: Unter dem Begriff „Mietmaterial“ werden sämtliche durch Gisler Sport zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassene Artikel verstanden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • Wintersportgeräte (Ski, Snowboards, Langlaufskis, Schneeschuhe)
  • Zubehör wie Skistöcke, Helme
  • Skischuhe und Snowboardschuhe
  • Fahrräder und E-Bikes (inkl. Kinderräder)
  • Schutzausrüstung (Protektoren, Helme
  • sowie ergänzendes Zubehör wie Schlösser oder Ladegeräte

III. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Gisler Sport und einer nutzenden Person kommt in folgenden Fällen verbindlich zustande:

  • durch die Bestätigung einer Onlinebuchung über eine Plattform oder Website.
  • durch die Bezahlung an der Ladenkasse.
  • oder durch die tatsächliche Übergabe und/oder Nutzung der Ware oder Dienstleistung.

Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss:

  • Die reine Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Mietartikeln auf Websites, Flyern oder im Laden stellt kein rechtlich bindendes Angebot
  • Die Verfügbarkeit bestimmter Modelle oder Marken kann nicht garantiert werden.
  • Gisler Sport behält sich das Recht vor, gleichwertige Ersatzprodukte bereitzustellen.

Geschäftsfähigkeit und Vertretung:

  • Vertragsabschlüsse sind nur durch voll geschäftsfähige Personen zulässig.
  • Die nutzende Person bestätigt mit Vertragsabschluss, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
  • Sofern eine Person im Namen Dritter handelt, bestätigt sie mit Abschluss des Vertrags, zur Vertretung dieser Person rechtsverbindlich bevollmächtigt zu sein.

Hinweis zur Rückgabe gekaufter Artikel:

  • Das Schweizer Recht sieht im Gegensatz zur EU kein allgemeines Widerrufsrecht bei Käufen im Laden oder online vor.
  • Gekaufte Artikel können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, Gisler Sport gewährt dies ausdrücklich und freiwillig aus Kulanz.
  • Rücknahmen aus Kulanz erfolgen nur, wenn:
    • die Ware unbenutzt
    • in einwandfreiem Zustand und
    • originalverpackt
  • Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht.

IV. Bootfitting von Skischuhen

  1. Leistungsumfang: Gisler Sport bietet individuelle Anpassungen von Skischuhen an die spezifische Fussform der Kundschaft an (sogenanntes „Bootfitting“). Dieses Angebot gilt sowohl für Skischuhe, die direkt bei Gisler Sport gekauft wurden, als auch für extern erworbene Modelle.

Folgende Anpassungsmöglichkeiten können – je nach Bedarf – Bestandteil des Bootfittings sein:

  • Wärmeformung von Innenschuhen
  • Schalenverformung zur Volumenanpassung
  • Fräsen oder Ausbeulen an Druckstellen
  • Sohlenanpassung
  • Passformoptimierungen durch Einlagen oder andere technische Massnahmen

Die Dienstleistung ist in der Regel kostenpflichtig, ausser es wurde beim Kauf des Skischuhs ausdrücklich kommuniziert, dass das Bootfitting im Preis enthalten ist.

  1. Haftung und Risiko: Das Bootfitting ist eine handwerkliche, teils irreversible Dienstleistung, deren Ergebnis durch die individuelle Fussform sowie das subjektive Komfortempfinden beeinflusst wird. Daher gilt:
  • Es kann keine Garantie für einen perfekten Sitz oder Beschwerdefreiheit übernommen werden.
  • Technische Veränderungen an der Skischuhschale erfolgen auf ausdrückliches Risiko der Kundschaft.
  • Gisler Sport haftet für Schäden nur im Falle von grob fahrlässigem Verhalten.
  1. Mitgebrachte Artikel: Bei Bootfitting-Massnahmen an Skischuhen oder Einlagen, die nicht bei Gisler Sport gekauft wurden, ist jede Haftung für:
  • Materialveränderungen,
  • Funktionsbeeinträchtigungen oder
  • Beschädigungen

ausgeschlossen.

V. Werkstattservice & Reparaturbedingungen

  1. Auftragserteilung und Kostenschätzung: Gisler Sport führt Reparatur- und Wartungsarbeiten an Wintersportgeräten sowie Fahrrädern durch. Die Arbeiten erfolgen:
  • durch qualifiziertes Fachpersonal,
  • nach dem aktuellen Stand der Technik
  • auf Basis eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags

Auf Wunsch kann eine Kostenschätzung erstellt werden. Wird der tatsächlich erforderliche Aufwand um mehr als 20 % überschritten, erfolgt vor Ausführung eine Rücksprache mit der Kundschaft.

  1. Haftungsausschluss bei gebrauchten Artikeln: Bei stark abgenutztem oder vorgeschädigtem Material übernimmt Gisler Sport keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht bei:
  • Materialversagen
  • Folgebrüchen oder
  • Funktionseinbussen

sofern nicht grobe Fahrlässigkeit seitens Gisler Sport vorliegt.

  1. Rückgabe & Abnahme:
  • Reparierte Artikel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung abgeholt werden.
  • Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Abholung einzureichen.
  • Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als
  1. Entsorgung irreparabler Artikel:
  • Artikel, die nach Prüfung als irreparabel gelten und nicht innerhalb von 30 Tagen abgeholt werden, dürfen von Gisler Sport entsorgt werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Ersatzleistung.
  1. Verdeckte Schäden:
  • Sollten bei der Bearbeitung nicht erkennbare Mängel festgestellt werden (z. B. Risse, Materialermüdung, durchgeschliffene Beläge), wird die Kundschaft informiert.
  • Die Behebung solcher Mängel kann zusätzlich verrechnet werden.
  • Eine Haftung für übersehene Schäden wird ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  1. Definition grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person eine grundlegende Sorgfaltspflicht in so erheblichem Masse verletzt, dass der Fehler auch bei minimaler Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre. Normale Fehler oder Irrtümer gelten nicht als grob fahrlässig.

VI. Verleihservice

  1. Widerrufsrecht: Ein generelles Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss ist im Schweizer Obligationenrecht nicht vorgesehen. Daher ist eine Annullierung oder Rückgabe von Mietmaterial nur im Rahmen der nachfolgenden Stornierungsbedingungen möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf Rücktritt ohne Angabe von Gründen besteht nicht.
  2. Reservierung und Buchung: Mietartikel können direkt im Geschäft oder über die Online-Plattform von Gisler Sport reserviert werden. Bei Onlinebuchungen gilt:
  • Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch Gisler Sport (z. B. per E-Mail, Buchungsbestätigung).
  • Die Eingabe vollständiger und korrekter Kundendaten ist Voraussetzung für eine gültige Reservierung.
  1. Vertragsschluss bei Online-Plattformen: Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig reservieren“ erklärt die Kundschaft verbindlich ihren Wunsch zur Anmietung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Gisler Sport eine Reservierungsbestätigung (Voucher) versendet hat. Mit der Buchung anerkennt die Kundschaft diese AGB.
  2. Drittplattformen: Wird eine Buchung über externe Plattformen (z. B. Alpinresort.com, Swissrent.com) getätigt:
  • gelten ergänzend die AGB dieser Plattformen
  • liegt die Verantwortung für Stornierungen, Rückerstattungen oder Umbuchungen bei der Plattform
  • übernimmt Gisler Sport keine Haftung für dort abgeschlossene Verträge.
  1. Gültige Preisangaben und Preisbindung: Der im Moment der Buchung ausgewiesene Preis ist verbindlich. Änderungen danach sind nur möglich:
  • bei offensichtlichem Preisirrtum oder
  • bei Änderungen gesetzlicher Abgaben (z. B. Mehrwertsteuer).
  1. Stornierungsbedingungen:
  • Kostenlose Stornierung: Bis 48 Stunden vor dem Mietbeginn möglich.
  • Reduzierter Anspruch: Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn wird 50 % des Mietbetrags verrechnet.
  • Keine Rückerstattung: Bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung ist der gesamte Mietbetrag geschuldet.
  1. Sonderregelung bei Pandemien: Bei behördlich angeordneter Quarantäne, Reiseverboten oder pandemiebedingten Einschränkungen erfolgt gegen Vorlage eines offiziellen Nachweises eine Rückerstattung, abzüglich allfällig bereits erbrachter Leistungen.
  2. Rückgabe bei Krankheit oder Unfall: Kann das Mietmaterial aufgrund gesundheitlicher Umstände (z. B. Unfall, Krankheit) nicht weiter genutzt werden, ist eine teilweise Rückerstattung möglich, sofern:
  • das Material sofort zurückgegeben wird und
  • ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Ohne Attest besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  1. Abholung und Rückgabe:
  • Das Mietmaterial muss am ersten Miettag bis spätestens 11:00 Uhr abgeholt werden
  • Wird das Material nicht rechtzeitig abgeholt, kann es anderweitig vergeben werden – ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
  • Die Rückgabe hat am letzten Miettag bis spätestens zum Ende der regulären Öffnungszeiten zu erfolgen; bei Onlinebuchungen gelten bezüglich Rückgabezeit und Rückvergütung die Bestimmungen der jeweiligen Buchungsplattform.
  • Gilt der Rückgabetag als gebuchter Miettag und liegt keine Onlinebuchung vor, wird dieser Tag nicht verrechnet, wenn das Material zwischen Ladenöffnung und 10:00 Uhr zurückgebracht wird. Zwischen 10:00 Uhr und Ladenschluss wird er voll berechnet. Bei Rückgabe nach Geschäftsschluss wird ein zusätzlicher Miettag verrechnet.
  1. Verspätete Bereitstellung: Sollte es durch externe Umstände (z. B. verspätete Rückgaben, Defekte, höhere Gewalt) zu Verzögerungen bei der Materialausgabe kommen, bemüht sich Gisler Sport um gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
  2. Pflichten der mietenden Person: Die Kundschaft verpflichtet sich:
  • das Material sachgemäss zu nutzen.
  • offensichtliche Mängel vor der Nutzung zu melden.
  • das Material nicht an Dritte weiterzugeben oder technisch zu verändern.
  • es nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu verwenden.
  • es nicht auf nicht dafür vorgesehene Untergründe (z. B. öffentliche Strassen, vereiste Wege) zu nutzen.
  • bei Schäden, Verlust oder Diebstahl sofort zu informieren (inkl. Polizeimeldung bei Diebstahl).
  • das Material nicht für Wettkämpfe oder Rennveranstaltungen einzusetzen – ausser dies wurde vorher ausdrücklich vereinbart.

Ausweispflicht: Beim Abholen kann ein gültiger Lichtbildausweis verlangt werden. Bei Buchungen für Kinder ist ein Altersnachweis erforderlich.

  1. Versicherung & Haftung:
  • Die Verantwortung für Versicherung gegen Diebstahl oder Schäden liegt bei der Kundschaft
  • Bei Wintersportmiete ist eine Basisversicherung inkludiert, die leichte Gebrauchsschäden und verdeckte Mängel abdeckt (z. B. Kantenschäden, Belagkratzer).

Nicht gedeckt sind insbesondere:

  • mutwillige Beschädigung
  • Nutzung auf befestigten, Schneebedeckten oder geräumten Verkehrsflächen:
    • Asphalt-, Beton-, Kies- oder Splittwege
    • Parkplätze, Gehwege, Zufahrten
  • Ziehen über schneefreie Untergründe
  • Fahren ausserhalb markierter Pisten mit ungeeignetem Material (z.B. Pistenski im Tiefschnee oder Park)
  • unsachgemässe Lagerung (z. B. in nassen Autos oder draussen über Nacht).
  1. Selbstbehalte bei Verlust oder Totalschaden:
  • Economy / Kids / 4★: CHF 100.–
  • Premium / 5★: CHF 300.–
  • Exclusive / 6★: CHF 500.–
  1. Haftung bei mutwilliger Beschädigung: Bei absichtlicher oder grob unsachgemässer Beschädigung haftet die Kundschaft vollumfänglich bis zum aktuellen Zeitwert. Der Selbstbehalt entfällt.
  2. Haftung für Drittpersonen: Die mietende Person haftet auch für Schäden durch mitnutzende Personen, insbesondere Kinder. Sie trägt die volle Aufsichtspflicht.

VII. Saisonmiete

  1. Vertragsgrundlage und Anwendbarkeit: Die Bedingungen für Saisonmieten basieren auf einer separaten, schriftlich unterzeichneten Vereinbarung, welche jede Kundin bzw. jeder Kunde vor Mietbeginn unterzeichnen muss.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zur individuellen Vereinbarung, insbesondere für Punkte, die in der Saisonmietvereinbarung nicht explizit geregelt sind.

  1. Mietdauer und Rückgabe: Die Saisonmiete beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Startdatum und endetspätestens am letzten offiziellen Tag der Wintersaison.
  • Als letzter Miettag gilt das von den Bergbahnen Arosa definierte Saisonende laut deren offizieller Website.
  • Die Rückgabe der Ausrüstung hat vollständig und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
  • Erfolgt die Rückgabe nach dem offiziellen Saisonschluss, kann das Depot teilweise oder vollständig einbehalten werden.
  1. Depot: Für jede Saisonmiete wird ein Depot von CHF 50.– erhoben. Dieses wird bei fristgerechter und mängelfreier Rückgabe vollumfänglich gutgeschrieben.
  • Bei verspäteter Rückgabe oder bei festgestellten Schäden an der Ausrüstung behält sich Gisler Sport vor, das Depot ganz oder teilweise einzubehalten.
  1. Versicherung und Haftung: Die Saisonmiete beinhaltet keine Versicherung gegen:
  • Diebstahl,
  • Verlust oder
  • Beschädigung

Die Kundschaft trägt die volle Verantwortung für:

  • die sichere Aufbewahrung,
  • die sachgemässe Nutzung der Ausrüstung während der gesamten Mietdauer.
  1. Wartung und Service: In der Saisonmiete ist kein Wartungsservice enthalten. Serviceleistungen wie:
  • Kanten und Belag schleifen oder
  • Belag wachsen

müssen separat beauftragt und bezahlt werden.

  1. Schriftform: Die schriftliche Unterzeichnung der individuellen Saisonmietvereinbarung ist Voraussetzung für den Mietbeginn. Ohne unterzeichnete Vereinbarung wird keine Ausrüstung ausgehändigt.

VIII. Testmiete / Testmaterial

  1. Zweck der Testmiete: Die Testmiete dient dazu, ausgewählte Ski- oder Snowboardmodelle unter realen Bedingungen zu erproben. Ziel ist es, der Kundschaft eine fundierte Entscheidungshilfe beim späteren Kauf zu bieten.
  2. Vertragsgrundlage: Die Bedingungen der Testmiete beruhen auf einer separaten, schriftlich zu unterzeichnenden Testmietvereinbarung. Diese wird im Rahmen der Testausgabe gemeinsam mit der Kundschaft abgeschlossen.

Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen dieser AGB und der individuellen Vereinbarung gilt dieTestmietvereinbarung vorrangig.

  1. Preise für Testmieten: Die Kosten der Testmiete richten sich nach Dauer und Anzahl der getesteten Produkte:
  • Eintägiger Test eines einzelnen Skis oder Snowboards: CHF 58.–
  • Eintägiger Test mehrerer Modelle (z. B. 2–3 Ski): CHF 100.–
  • Mehrtägiger Test (bis maximal 3 Tage): CHF 200.–

Die Preise verstehen sich inklusive der Grundausstattung, jedoch ohne Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust.

  1. Anrechnung bei Kauf: Entscheidet sich die Kundschaft innerhalb von 7 Tagen nach Test zum Kauf eines Skis oder Snowboards:
  • wird ein Teilbetrag der Testgebühr gemäss Preisliste angerechnet.
  • Eine vollständige Rückvergütung ist ausgeschlossen.
  • Es besteht keine Garantie, dass das getestete Modell käuflich erworben werden kann.
  1. Versicherung: Eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Schäden ist nicht enthalten. Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen haftet die testende Person in vollem Umfang.
  2. Initiative zur Kaufberatung: Es liegt im Interesse und in der Verantwortung der Kundschaft, sich aktiv über verfügbare Modelle, Preise und Konditionen zu informieren. Eine Beratung durch das Fachpersonal ist möglich, jedoch nicht verpflichtend durch Gisler Sport anzubieten.

IX. Fahrrad- und E-Bike-Vermietung

  1. Vertragsgrundlage: Die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes erfolgt auf Grundlage einer separaten Einverständniserklärung, die bei Übergabe der Mietgegenstände schriftlich unterzeichnet wird. Diese enthält spezifische Hinweise zu Sicherheit, Nutzung und Haftung. Bei Widersprüchen zwischen dieser Einverständniserklärung und den AGB gilt die Einverständniserklärung vorrangig.
  2. Nutzungsbedingungen: Die Kundschaft verpflichtet sich zu:
  • einem sorgfältigen Umgang mit dem Mietmaterial
  • der ausschliesslichen Nutzung auf dafür vorgesehenen Wegen und Strecken
  • der Beachtung der Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorgaben
  • der Einhaltung von Alters- und Führerscheinvorgaben:
    • Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.
    • Jugendliche ab 14 Jahren benötigen mindestens einen Führerausweis der Kategorie M(Motorfahrräder).
  1. Kontrolle vor Fahrtantritt: Vor Inbetriebnahme ist das Mietmaterial auf Funktionsfähigkeit und Mängel zu überprüfen. Besonders zu prüfen sind:
  • Laufräder (Felgen, Speichen)
  • Bremsen
  • Schaltung (inkl. Schaltauge)
  • Akkuladung bei E-Bikes
  1. Mängelrüge: Festgestellte technische Mängel oder Defekte müssen unverzüglich vor Fahrtantritt oder am Ort der Nutzung gemeldet werden. Unterlassene Meldungen können zu einer Haftung der nutzenden Person führen.
  2. Umweltbewusstes Verhalten: Beim Laden von E-Bikes wird auf einen umweltschonenden Umgang mit Energie hingewiesen. Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung von Ladestationen oder Ladegeräten entstehen, gehen zulasten der mietenden Person.
  3. Kosten bei Defekten: Bei unsachgemässer Nutzung oder mutwilliger Beschädigung werden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Ein Auszug möglicher Reparaturkosten:
  • Kette gerissen: kostenlos
  • Schaltkabel abgerissen: kostenlos
  • Sattel defekt: CHF 55.–
  • Federgabel verbogen: CHF 120.–/h zzgl. Material
  • Weitere Schäden: CHF 120.–/h nach Aufwand.

Nicht aufgeführte Schäden werden gemäss effektivem Aufwand und Materialkosten verrechnet.

  1. Rückgabe: Die Rückgabe der Fahrräder oder E-Bikes hat am letzten Miettag eine Stunde vor Geschäftsschlusszu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein weiterer Miettag verrechnet werden.

X. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsarten: Gisler Sport akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, um den Kund:inneneinen flexiblen und einfachen Bezahlvorgang zu ermöglichen. Im stationären Handel können folgende Zahlungsmittel verwendet werden:
  • Barzahlung
  • Twint
  • Debitkarten (z. B. Maestro, PostFinance)
  • Kreditkarten (Visa, Mastercard).

Bei Onlinebuchungen gelten ausschliesslich die im Buchungssystem angezeigten Zahlungsmittel. Die Belastung erfolgt unmittelbar im Rahmen der Onlinebuchung oder vor Ort bei Übergabe des Materials bzw. der Leistung.

  1. Zahlungsverzug: Kommt eine zahlungspflichtige Person ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, gelten folgende Regelungen:
  • Gisler Sport behält sich das Recht vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu berechnen.
  • Für Mahnungen können pauschale Mahngebühren erhoben werden.
  • Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden, wobei die Kundschaft sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
  1. Anzahlungen und Vorauszahlungen: Gisler Sport behält sich vor, bei bestimmten Produktkategorien oder Dienstleistungen – insbesondere bei Spezialanfertigungen oder längerfristigen Reservierungen – eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung sowie deren Fälligkeit werden bei der Buchung klar kommuniziert.

Im Falle einer Stornierung durch die Kundschaft gelten die jeweils in den AGB oder im Einzelvertrag festgelegten Rückerstattungsbedingungen.

XI. Datenschutz

  1. Allgemeine Grundsätze: Gisler Sport legt grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre und die gesetzeskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle erhobenen Daten werden unter Einhaltung desrevidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) verarbeitet.
  2. Zweck der Datenerhebung: Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Durchführung von:
  • Buchungen
  • Käufen
  • Mietverträgen
  • Serviceaufträgen und
  • zur Kundenbetreuung verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies:

  • zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. bei Zahlung über Drittanbieter), oder
  • gesetzlich vorgeschrieben ist.
  1. Datenquellen und -speicherung: Daten können erhoben werden:
  • direkt bei der Buchung im Laden oder online
  • bei der Anmeldung für Newsletter
  • bei Kundenanfragen oder Serviceaufträgen.

Die Speicherung erfolgt auf geschützten Systemen in der Schweiz oder im EWR-Raum. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

  1. Rechte der betroffenen Personen: Kund:innenhaben jederzeit das Recht auf:
  • Auskunft über die gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (sofern rechtlich zulässig)
  • Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
  1. Datenschutz bei Drittplattformen: Bei Buchungen über externe Plattformen (z. B. Swissrent.com, Alpinresort.com) gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Gisler Sport hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese Drittanbieter.
  2. Weitere Informationen: Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist online abrufbar unter:
    www.gislersport.ch/impressum-datenschutz

XII. Schlussbestimmungen

  1. Haftung bei Nutzungsausfall: Gisler Sport übernimmt keine Haftung für entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder Folgekosten, die aus Umständen entstehen wie:
  • Betriebsstörungen von Seilbahnen oder Liften
  • ungünstigen Wetterverhältnissen (z. B. Schneemangel, Sturm)
  • behördlich angeordneten Sperrungen oder Einschränkungen (z. B. Pandemiemassnahmen).
  1. Höhere Gewalt und Unmöglichkeit der Leistungserbringung: Keine Partei haftet für Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern diese auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb des Einflussbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere:
  • Naturereignisse (z. B. Lawinen, Unwetter)
  • Pandemien und Epidemien
  • behördliche Anordnungen
  • Streiks oder Aussperrungen
  • plötzliche Ausfälle von Lieferanten oder logistischen Partnern.

In diesen Fällen ist Gisler Sport berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verschieben.

  1. Verjährung von Ansprüchen: Ansprüche gegenüber Gisler Sport verjähren innerhalb von zwei Jahren ab:
  • Rückgabe des Mietmaterials oder
  • Beendigung der jeweiligen Dienstleistung.

Mängel sind unmittelbar bei Rückgabe oder innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  1. Vertragssprache und Archivierung: Die rechtlich verbindliche Version dieser AGB ist in deutscher Sprache verfasst. Eine Archivierung erfolgt in physischer oder elektronischer Form. Bei Auslegungsfragen ist die deutsche Originalversion massgebend.
  2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Arosa, sofern keine zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
  3. Haftungsbeschränkung: Gisler Sport haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Jegliche weitergehende Haftung – insbesondere für:
  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden oder
  • entgangenen Gewinn

wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

  1. Verfügbarkeit und Lieferung: Für Lieferverzögerungen, Leistungsausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Produkten aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. Streiks, Transportsperren, behördliche Massnahmen) haftet Gisler Sport nicht. Es wird jedoch stets eine gleichwertige Ersatzlösung angestrebt.
  2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
  3. Vertrauensregel und Kundenbetreuung: Gisler Sport erwartet einen sorgsamen Umgang mit dem Mietmaterial und steht bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen während der Vertragsdauer jederzeit unterstützend zur Verfügung.
  4. Schriftform: Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende AGB der Kundschaft finden keine Anwendung – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch Gisler Sport.
  5. Inkrafttreten: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung zum Juli 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

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